Brandschutzerziehung
Seit der Überarbeitung und Inkrafttreten des LBKG ( Landes Brand und Katastrophenschutzgesetz Rheinlandpfalz) obliegt die Brandschutzerziehung bei der Verantwortung der Verbandsgemeinden da sie die Träger der Feuerwehren sind.
Fragen rund um diesen Fachbereich richtigen Sie bitte an